Stornobedingungen
Der/die KursteilnehmerIn verpflichtet sich mit der Einzahlung des Kursbeitrages zur Einhaltung der allg. gültigen Vereinbarungen und Stornobedingungen.
Stornierungen von gebuchten Veranstaltungen können auch nach persönlicher Abklärung nur schriftlich (per E-Mail) entgegengenommen werden.
Es gelten grundsätzlich nachstehende Stornobedingungen:
Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmebeitrages
Stornierung ab 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw danach: 100% des Teilnahmebeitrages (dies gilt auch im Fall vereinbarter Teilzahlung)
Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem/r TeilnehmerIn ein/e der Zielgruppe entsprechende/r ErsatzteilnehmerIn vorgeschlagen wird, der/die nach Abklärung mit der Lehrgangsleitung die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche TeilnehmerIn bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.
Bei Verhinderung an der Teilnahme einzelner Tage muss die Kursleitung (vorher bzw. spätestens am jeweiligen Tag telefonisch oder via SMS, bzw. Mail) informiert werden.
Bei gesundheitlich bedingter / begründeter Verhinderung kann das Versäumte auf verschiedene Arten im entsprechenden Ausmaß tageweise und jeweils nach rechtzeitiger vorheriger Abstimmung mit der Lehrgangsleitung nachgeholt werden:
- im Rahmen einer Exkursion durch die Übertragung der Tage an eine interessierte Person aus dem näheren Umfeld.
- sofern nur ein Teil des Angebots gebucht war, besteht die Möglichkeit, an einem anderen darauf folgenden Teil des Lehrgangs teilzunehmen.
- oder inhaltlich entsprechend im folgenden Lehrgang (sofern das Angebot im Folgejahr existiert).
Sofern der Lehrgang im nächsten Jahr aus organisatorischen, personellen oder finanziellen Mitteln nicht mehr angeboten wird, entfällt das letztgenannte Angebot.
Die Information über die Folgetermine liegt in der Eigenverantwortung der TeilnehmerIn. Der Veranstalter muss jedoch vor der gewünschten Teilnahme verständigt werden, um zu klären, ob dies angesichts der jeweiligen TeilnehmerInnen- Zahl bei der gewählten Veranstaltungseinheit möglich ist.